Um Sittichen eine artgerechte Lebensweise zu ermöglichen sollen Sie mindestens paarweise oder im Schwarm gehalten werden.
Zahlreiche Vogelbesitzer haben jetzt aber die Befürchtung ,das dann Nachwuchs entsteht!
Wie kann ich das nun vermeiden?
Auf KEINEN FALL sollten Sie Sittiche allein halten! Wenn sie aber 2 gleichgeschlechtliche Tiere halten ist die "Gefahr" Nachwuchs zu bekommen gebannt. Manchmal ist es nicht leicht,oder sofort erkennbar ob es Männlein oder Weiblein ist, da durch die verschieden Farbschläge die "einfache Unterscheidung"nach der Wachshautfarbe des Schnabels bei Wellensittichen(Die Regel):
Wenn ich nun trotzdem ein "richtiges" Pärchen habe-was nun?
Auch hier kann man einiges tun ,um Nachwuchs zu verhindern:
Eine Massnahme ist das kein Brutkasten angeboten wird.
Viele Sittiche brüten nicht ohne einen solchen Kasten, es gibt
aber auch welche die sind schlau und brüten stattdessen in der Schublade
oder im Schrank.Deshalb diese immer geschlossen halten ;-)
Auf keinen Fall sollten irgendwelche Medikamente zur Brutunterdrückung
verabreicht
werden.
Falls es tatsächlich zum Eierlegen und brüten kommt,können die Eier unfruchtbar gemacht werden in dem Sie einige Stunden ins Tiefkühlfach gelegt werden und später wieder dem Weibchen unterlegt werden, so wird es noch bisschen brüten ,ohne das es gleich wieder neue Eier legt,als wenn man sie ganz weg nehmen würde.
Ich habe mich aber entschlossen ,das meine Vögel Nachwuchs bekommen sollen?
Dann in Deutschland eine entsprechende Zuchtgenehmigung
für das Züchten von Papageien vorliegen,die das zuständige
Veterinäramt erteilt(oder auch nicht)-egal ob man die Vögel später verkaufen willst oder nicht;
nach einer entsprechenden Prüfung durch einen Amtstierarzt
und der Begutachtung der
Unterbringung & Quarantänemöglichkeiten für
den Fall der Psittacoseerkrankung.
Das heißt wenn Sie KEINE Zuchtgenehmigung haben oder bekommen,
dürfen ihre WS keinen Nachwuchs machen!!!Sonst machen Sie
sich strafbar.
Die Zuchtgenehmigungen & Quarantäne werden durch das Tierseuchengesetz(TierSG) vom 15.02.1991 § 9(1) Anzeige einer Seuche beim Amtierarztund § 17g(1) Zustimmung des Amtes zur Zucht & (2) Sachkundenachweis und Quarantänemassnahmen zur Psittakosebekämpfung geregelt.
Außerdem schreibt die Psittakose-Verordnung vom 23.05.1991 vor das alle Papageien(auch WellenSittiche) beringt werden müssen und dies nur durch Züchter erlaubt ist die eine Zuchtgenehmigung durch das Veterinäramt haben. Alle unberingten WS sind illegal!!!
Die Ringe erhalten Züchter durch den Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe e.V. oder von einem Züchterverein(AZ-DWV,DSV oder VZE) nur wenn Sie eine Zuchtgenehmigung besitzen,sonst nicht. Wenn also ihre WS Nachwuchs machen,müssen die Jungen entsprechend den Vorschriften beringt werden, wenn Sie aber keine Zuchtgenehmigung besitzen , können Sie sie nicht beringen und ihre WS sind dann illegal gezüchtete Vögel & können von der Behörde beschlagnahmt werden.
Es gibt zwar die Möglichkeit die Zuchtgenehmigung im nachhinnein(wenn also schon Nachwuchs vorhanden ist zu erhalten)- aber verlassen Sie sich nicht darauf,es hängt von der örtlichen Behörde ab ob sie die Genehmigung erteilt oder nicht.
Art | Nistkastengröße | Durchmesser Schlupfloch |
Wellensittich | 12x12x25cm | 4cm |
Sperlingspapageien | 14x14x20cm | 4cm | Agaporniden | 20x20x30cm | 6cm |
Nymphensittich u.ähnl. Größe |
25x25x35cm | 6cm |
Loris | 20x30x30cm | 8cm |
Alexandersittich | 30x30x50cm | 8cm |
Rosellas,Zwergaras | 35x35x60cm | 10-15 cm |
Aras | 50x50x100cm | 18cm |
Mohrenkopf | 20x20x35cm | 9cm |
Amazonen | 25x25x40cm | 11cm |
Kakadus | 35x35x60cm | 15cm |