§ Hinweis:
»In Deutschland muss jede nochsokleinste Zucht von Sittichen behördlich angemeldet und genehmigt werden.Auch wenn Sie nur ein Paar Sittiche haben und diese brüten lassen wollen brauchen Sie eine Genehmigung ihres Veterinäramtes. .In Österreich & der Schweiz ist keine Genehmigung erforderlich.«

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